Sicherheit von Dachboxen
Für eine
Dachbox
wird weder eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) noch ein TÜV-Gutachten benötigt. Eine Eintragung in den Fahrzeugschein ist ebenfalls nicht notwendig. Auch besteht keine gesetzliche Höchstgeschwindigkeitsgrenze bei Nutzung einer Dachbox. Viele Hersteller raten aber dennoch aus Sicherheitsgründen zu einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Nur in der Schweiz ist auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h zu achten. Zudem ist die Seitenwindempfindlichkeit stark erhöht.
Wer sich zum Kauf einer Dachbox entscheidet, sollte sich unbedingt genauestens über die Sicherheitsbewertung der in Frage kommenden Dachboxen informieren. Der ADAC testet regelmäßig die Sicherheitsstandards von einer Vielzahl von Dachboxen und veröffentlicht diese entsprechend. Speziell die oft mangelhaften Halterungen von Dachboxen, die Dachboxen bei einem Aufprall zum Geschoss werden lassen können, geben häufig Anlass zu negativen Bewertungen.
Aber natürlich spielt nicht nur die Sicherheit der Dachbox selbst oder der Schutz des Frachtgutes während der Fahrt eine Rolle sondern auch der Schutz vor Diebstahl des Inhaltes oder gar der kompletten Box. Dementsprechend sind die Hersteller weitestgehend dazu übergegangen, die Dachboxen mit einer Zentralverriegelung zu versehen. Das bedeutet, die Box verfügt über ein Schloss, welches mehrere Verriegelungen bedient. Teilweise sind sogar zwei Schlösser an den
Dachboxen
vorhanden.